Aktiver Lärmschutz

    

Ob Straßenlärm, Fluglärm oder Schienenlärm. Viele sind genervt und gestresst!

Die Aufgabe des aktiven Lärmschutz ist, Lärmschutzmaßnahmen bereits an der Lärmquelle zu treffen.

Maßnahmen gegen Straßenlärm:

  • Verbesserung der Fahrzeugtechnik
  • Minderung der Rollgeräusche Leichtlaufreifen
  • Geräuscharme Straßenbeläge
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen an belasteten Straßen
  • Standards für die Geräuschemissionen bei neuen Kfz
  • Verkehrsverlagerung bzw. Verkehrsvermeidung  

Maßnahmen gegen Fluglärm:

  • strenge Grenzwerte bei Neubau
  • angemessener Schallschutz
  • wirksame Bau- und Siedlungsbeschränkungen
  • Förderung des Lärmschutzes am Fluggerät
  • Ausbau der Forschungsprogramme zum leisen, emissionsarmen Luftverkehr
  • Start- und Landebeschränkungen sowie Nachtflugbeschränkungen

Maßnahmen gegen Schienenlärm:

  • Grenzwerte für Schienenfahrzeuge
  • Sanierungsprogramme an den Hauptschienenwegen
  • Umrüstung der herkömmlichen Bremsen durch Verbundbremsen
  • Errichtung von Schallschutzwänden oder -wällen